Im Großraum Köln sind zur Zeit ca. 35.000 Aufzüge, Lifte und sonstige Aufzugsanlagen im Verkehr, wovon etwa 20.000 älter sind als 20 Jahre und/oder nicht dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Regelmäßig führen diese Sicherheitsdefizite zu gefährlichen Unfällen.
Mit der Europäischen Norm DIN EN 81-80 wurde auf europäischer Ebene eine allgemein akzeptierte Prüfliste für bestehende Aufzüge, Fahrstühle, Lifte bzw.
sonstige Aufzugsanlagen erarbeitet, in der alle Risiken aufgezeigt werden.
Diese wird auch als SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) bezeichnet und erhält in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung
Relevanz.
Je nach Risiko und Folgenschwere eines Prüfkriteriums wurden in der DIN EN 81-80 Fristen festgelegt, wann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen
sind.
Hier wird unterschieden zwischen:
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine sicherheitstechnische Bewertung
bzw. Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen, Fahrstühlen, Liften und sonstigen Aufzugsanlagen.
Die DIN EN 81-80 ist eine ausgezeichnete Basis für diese Beurteilung.
Die Betriebssicherheits-Verordnung wendet sich in erster Linie an den Betreiber und verpflichtet ihn direkt, die Vorschriften aus der Verordnung zu
erfüllen.
Das Nichtbeachten der Betriebssicherheitsverordnung kann im Schadensfall gravierende haftungsrechtliche und gegebenenfalls auch negative
versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
DIN EN 81-80 |
Europäische Norm |
BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung |
SNEL |
Safety Norm for Existing Lifts (Sicherheitsnorm für bestehende Aufzüge) |