Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen

Im Großraum Köln sind zur Zeit ca. 35.000 Aufzüge, Lifte und sonstige Aufzugsanlagen im Verkehr, wovon etwa 20.000 älter sind als 20 Jahre und/oder nicht dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

 

Regelmäßig führen diese Sicherheitsdefizite zu gefährlichen Unfällen.

Mit der Europäischen Norm DIN EN 81-80 wurde auf europäischer Ebene eine allgemein akzeptierte Prüfliste für bestehende Aufzüge, Fahrstühle, Lifte bzw. sonstige Aufzugsanlagen erarbeitet, in der alle Risiken aufgezeigt werden.

Diese wird auch als SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) bezeichnet und erhält in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung Relevanz.

Das Ergebnis der Beurteilung

Je nach Risiko und Folgenschwere eines Prüfkriteriums wurden in der DIN EN 81-80 Fristen festgelegt, wann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind.
Hier wird unterschieden zwischen:

  1. kurzfristig
  2. mittelfristig
  3. langfristig

Wichtig für den Betreiber

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen, Fahrstühlen, Liften und sonstigen Aufzugsanlagen.
Die DIN EN 81-80 ist eine ausgezeichnete Basis für diese Beurteilung.

Die Betriebssicherheits-Verordnung wendet sich in erster Linie an den Betreiber und verpflichtet ihn direkt, die Vorschriften aus der Verordnung zu erfüllen.
Das Nichtbeachten der Betriebssicherheitsverordnung kann im Schadensfall gravierende haftungsrechtliche und gegebenenfalls auch negative versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.


7 Schritte auf dem Weg zum sicheren Aufzug, Fahrstuhl, bzw. Lift

  1. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung - am besten auf der Basis der DIN EN 81-80. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
    Wir empfehlen aus Haftungsgründen und vor allem aus Sicherheitsgründen, eine Prüfung so schnell wie möglich vornehmen zu lassen.
  2. Prüfen Sie das Ergebnis und besprechen Sie die Lösungsmöglichkeiten mit uns.
  3. Lassen Sie gravierende Sicherheitsmängel unverzüglich beheben.
  4. Planen Sie gegebenenfalls für alle weiteren Punkte die erforderlichen Investitionen.
  5. Modernisieren Sie Ihren Aufzug, Lift, bzw. Ihre Aufzugsanlage so bald wie möglch.
    Die Sicherheit sollte in jedem Fall Vorrang haben!
  6. Vertrauen Sie in der Wartung und Modernisierung nur auf qualifiziertes Fachpersonal, das auf der Basis der DIN EN 13015 arbeitet.
  7. Nach baulichen Veränderungen im Bereich der Aufzugsanlage oder technischen Veränderungen des Aufzugs, Lifts, bzw. der Aufzugsanlage kann eine erneute Überprüfung erforderlich sein.



 DIN EN 81-80
Europäische Norm
 BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
 SNEL

Safety Norm for Existing Lifts
(Sicherheitsnorm für bestehende Aufzüge)

24 Stunden Notdienst für Personenbefreiungen 0175-7065001