Jeder Betreiber von Aufzügen und Aufzugsanlagen ist verpflichtet, während der Betriebszeit der Aufzugsanlage bzw. des Aufzugs die Befreiung eingeschlossener Personen in einer angemessenen Zeit zu gewährleisten.
Sogenannte Aufzugswärter sind damit beauftragt, jederzeit erreichbar zu sein. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Notrufleitsystem nach Vorgaben der EN 81 Betriebssicherheitverordnung installiert sein.
Das bedeutet die Anbindung an eine ständig besetzte Stelle, der Notrufleitzentrale, mit
Durch die Einführung der DIN EN 81-28, der DIN EN 81-70 und der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) sowie der TRBS 2181, sind die sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen an Aufzugnotrufsysteme erweitert und verschärft worden. Eine wichtige Konsequenz dieser Entwicklung ist ein Aufzugnotrufsystem.
Die von Barths Aufzugs-Technik eingesetzten Geräte erfüllen die neusten Vorschriften .
Das Notrufsystem kann auch in jedem älteren Aufzug nachgerüstet werden. Für den Fall einer Nachrüstung an Ihrem Aufzug bzw. der Aufzugsanlage beraten wir Sie gerne auch persönlich.